Deine Website, barrierefrei nach BFSG.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025, für Onlineshops und Buchungsstrecken ohne Übergangsfrist. Wir prüfen deine Seite gegen WCAG 2.1 AA, messen nach und sagen dir, was zuerst drankommt.

Antwort innerhalb von 24 Stunden, mit einer ersten Einschätzung, ob das BFSG dich betrifft.

Maßstab
WCAG 2.1 AA, EN 301 549
Gilt seit
28. Juni 2025
Methode
Werkzeug und Handprüfung
Ergebnis
Fehlerliste und Erklärung

Sinnvoll, wenn dir eine dieser Situationen bekannt vorkommt

01

Du verkaufst online an Verbraucher

Shop, Buchung oder Vertragsschluss auf der Website. Genau dafür gilt das BFSG, und die Frist ist verstrichen.

02

Du weißt nicht, ob es dich betrifft

Kleinstunternehmen, reines B2B oder eine Darstellungsseite. Wir klären vorab, ob die Pflicht greift.

03

Eine Ausschreibung verlangt den Nachweis

Öffentliche Auftraggeber und große Kunden fragen zunehmend nach WCAG 2.1 AA. Mit der Prüfung hast du ihn schriftlich.

Ob das BFSG dich betrifft

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Für Websites ist der wichtigste Fall der elektronische Geschäftsverkehr mit Verbrauchern: Onlineshops, Buchungen, Vertragsschlüsse. Die Übergangsfrist bis 2030 betrifft bestimmte Geräte wie Selbstbedienungsterminals und gilt für Websites nicht.

Bevor wir prüfen, klären wir deshalb drei Fragen: Verkaufst du an Verbraucher? Lässt sich auf der Seite bestellen, buchen oder ein Vertrag schließen? Und liegst du unter der Grenze für Kleinstunternehmen, also weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme? Wenn die Pflicht dich nicht trifft, sagen wir dir das, und die Prüfung wird zur Kür.

Was wir messen

Maßstab ist die Norm EN 301 549, die für Webinhalte auf WCAG 2.1 in der Stufe AA verweist. In der Praxis fallen die meisten Seiten über dieselbe Handvoll Kriterien, und die prüfen wir besonders gründlich:

  • Kontrast: 4,5 zu 1 für Text in Lesegröße, 3 zu 1 für große Schrift und für die Rahmen von Bedienelementen. Wir messen jede Farbe gegen den Hintergrund, auf dem sie tatsächlich steht.
  • Tastatur: Jede Funktion ohne Maus erreichbar, der Fokus jederzeit sichtbar, auch im Menü und in der Kasse.
  • Gliederung: Genau ein h1, keine ausgelassene Ebene, sinnvolle Überschriften.
  • Bilder: Alternativtexte für alles, was Inhalt trägt, bewusst leere für reine Dekoration.
  • Formulare: Echte Beschriftungen statt Platzhaltern, Fehlermeldungen, die sagen, was falsch ist.
  • Zoom: 200 Prozent Vergrößerung und 320 Pixel Breite ohne waagerechtes Scrollen.

Werkzeuge erfassen nur einen Teil davon. Deshalb läuft zuerst axe-core über jede vereinbarte Seite, danach gehen wir von Hand durch: mit Tastatur, im Zoom und mit einem Screenreader.

Was wir an der eigenen Seite gelernt haben

Als wir primero.link im August 2026 auf WCAG 2.1 AA gebracht haben, fanden wir drei echte Fehler, und einer davon steckte an rund zwanzig Stellen. Eine Nebentextfarbe lag bei 2,6 zu 1, die Rahmen der Formularfelder bei 1,4 zu 1, und die Beitragsübersicht ließ eine Überschriftenebene aus. Die ganze Geschichte samt Messwerten steht in unserem Beitrag Barrierefreie Website: was das BFSG wirklich verlangt.

Wer ein Captcha im Kontaktformular hat, sperrt oft genau die Menschen aus, um die es hier geht. Wie Spamschutz ohne Captcha funktioniert, zeigt unser Beitrag Kontaktformular ohne Captcha. Wenn auf deiner Seite KI-Bilder stehen, lässt sich der KI-Kennzeichnung-Check in denselben Durchgang legen, denn auch diese Hinweise müssen barrierefrei sein. Alle Pflichten im Überblick stehen auf der Seite Website-Pflichten.

Quellen

Das steckt in der Prüfung

  • Betroffenheit
    Ob dein Angebot unter das BFSG fällt oder eine Ausnahme greift.
  • Automatischer Test
    Jede vereinbarte Seite mit axe-core, dem Prüfwerkzeug hinter vielen Browser-Erweiterungen.
  • Kontraste nachgemessen
    Text, Rahmen und Bedienelemente gegen ihren tatsächlichen Hintergrund.
  • Tastatur
    Menü, Formulare und Kasse ohne Maus, mit sichtbarem Fokus.
  • Zoom und schmale Bildschirme
    200 Prozent Vergrößerung und 320 Pixel Breite ohne waagerechtes Scrollen.
  • Screenreader
    Gliederung, Alternativtexte, Beschriftungen und Fehlermeldungen, mit einem Screenreader gehört.
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
    Ein Entwurf mit Stand, bekannten Einschränkungen und Rückmeldeweg.
  • Reihenfolge
    Welche Fehler viele Menschen aussperren und welche selten stören.

Vier Schritte bis zur fertigen Liste

  1. Schritt 1

    Anfrage

    Du schickst uns die Adresse. Wir klären, ob das BFSG greift, und nennen Umfang und Preis.

  2. Schritt 2

    Prüfung

    Werkzeug zuerst, dann von Hand: Tastatur, Zoom, Kontraste, Screenreader.

  3. Schritt 3

    Ergebnis

    Du bekommst die Fehlerliste mit Reihenfolge und den Entwurf der Erklärung.

  4. Schritt 4

    Korrektur

    Du behebst die Fehler selbst oder mit deiner Agentur, oder wir übernehmen das.

Was vorher meistens gefragt wird

Gilt das BFSG für meine Website?

Wenn Verbraucher auf deiner Website etwas kaufen, buchen oder einen Vertrag schließen können, in der Regel ja. Eine reine Darstellungsseite ohne Verkauf fällt in der Regel nicht darunter, reines B2B ebenfalls nicht. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen.

Reicht ein automatischer Test?

Nein. Werkzeuge wie axe-core finden Kontrastfehler, fehlende Alternativtexte oder unbeschriftete Felder zuverlässig, erfassen aber nur einen Teil der Kriterien. Ob der Fokus sichtbar ist, ob die Reihenfolge Sinn ergibt und ob eine Fehlermeldung verständlich ist, sieht nur ein Mensch. Deshalb prüfen wir beides.

Brauche ich eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Ja, wenn das BFSG für dich gilt. Sie beschreibt den Stand der Barrierefreiheit, bekannte Einschränkungen und einen Weg, Probleme zu melden. Einen Entwurf bekommst du mit der Prüfung.

Was passiert bei einem Verstoß?

Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Sie können Maßnahmen anordnen und Bußgelder bis 100.000 Euro verhängen. Häufiger sind die Beschwerde eines Nutzers oder eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

Gilt das auch in Österreich und der Schweiz?

In Österreich setzt das Barrierefreiheitsgesetz dieselbe EU-Richtlinie um, die Anforderungen an Onlineshops sind vergleichbar. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, wer aber an Verbraucher in der EU verkauft, fällt dort unter die jeweiligen Umsetzungsgesetze. Gemessen wird in allen drei Fällen gegen WCAG 2.1 AA.

Willst du wissen, wo deine Seite steht?

Schick uns die Adresse. Du bekommst innerhalb von 24 Stunden eine erste Einschätzung und einen festen Preis für die Prüfung.

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