Du verkaufst online an Verbraucher
Shop, Buchung oder Vertragsschluss auf der Website. Genau dafür gilt das BFSG, und die Frist ist verstrichen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025, für Onlineshops und Buchungsstrecken ohne Übergangsfrist. Wir prüfen deine Seite gegen WCAG 2.1 AA, messen nach und sagen dir, was zuerst drankommt.
Antwort innerhalb von 24 Stunden, mit einer ersten Einschätzung, ob das BFSG dich betrifft.
Shop, Buchung oder Vertragsschluss auf der Website. Genau dafür gilt das BFSG, und die Frist ist verstrichen.
Kleinstunternehmen, reines B2B oder eine Darstellungsseite. Wir klären vorab, ob die Pflicht greift.
Öffentliche Auftraggeber und große Kunden fragen zunehmend nach WCAG 2.1 AA. Mit der Prüfung hast du ihn schriftlich.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Für Websites ist der wichtigste Fall der elektronische Geschäftsverkehr mit Verbrauchern: Onlineshops, Buchungen, Vertragsschlüsse. Die Übergangsfrist bis 2030 betrifft bestimmte Geräte wie Selbstbedienungsterminals und gilt für Websites nicht.
Bevor wir prüfen, klären wir deshalb drei Fragen: Verkaufst du an Verbraucher? Lässt sich auf der Seite bestellen, buchen oder ein Vertrag schließen? Und liegst du unter der Grenze für Kleinstunternehmen, also weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme? Wenn die Pflicht dich nicht trifft, sagen wir dir das, und die Prüfung wird zur Kür.
Maßstab ist die Norm EN 301 549, die für Webinhalte auf WCAG 2.1 in der Stufe AA verweist. In der Praxis fallen die meisten Seiten über dieselbe Handvoll Kriterien, und die prüfen wir besonders gründlich:
Werkzeuge erfassen nur einen Teil davon. Deshalb läuft zuerst axe-core über jede vereinbarte Seite, danach gehen wir von Hand durch: mit Tastatur, im Zoom und mit einem Screenreader.
Als wir primero.link im August 2026 auf WCAG 2.1 AA gebracht haben, fanden wir drei echte Fehler, und einer davon steckte an rund zwanzig Stellen. Eine Nebentextfarbe lag bei 2,6 zu 1, die Rahmen der Formularfelder bei 1,4 zu 1, und die Beitragsübersicht ließ eine Überschriftenebene aus. Die ganze Geschichte samt Messwerten steht in unserem Beitrag Barrierefreie Website: was das BFSG wirklich verlangt.
Wer ein Captcha im Kontaktformular hat, sperrt oft genau die Menschen aus, um die es hier geht. Wie Spamschutz ohne Captcha funktioniert, zeigt unser Beitrag Kontaktformular ohne Captcha. Wenn auf deiner Seite KI-Bilder stehen, lässt sich der KI-Kennzeichnung-Check in denselben Durchgang legen, denn auch diese Hinweise müssen barrierefrei sein. Alle Pflichten im Überblick stehen auf der Seite Website-Pflichten.
Du schickst uns die Adresse. Wir klären, ob das BFSG greift, und nennen Umfang und Preis.
Werkzeug zuerst, dann von Hand: Tastatur, Zoom, Kontraste, Screenreader.
Du bekommst die Fehlerliste mit Reihenfolge und den Entwurf der Erklärung.
Du behebst die Fehler selbst oder mit deiner Agentur, oder wir übernehmen das.
Wenn Verbraucher auf deiner Website etwas kaufen, buchen oder einen Vertrag schließen können, in der Regel ja. Eine reine Darstellungsseite ohne Verkauf fällt in der Regel nicht darunter, reines B2B ebenfalls nicht. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen.
Nein. Werkzeuge wie axe-core finden Kontrastfehler, fehlende Alternativtexte oder unbeschriftete Felder zuverlässig, erfassen aber nur einen Teil der Kriterien. Ob der Fokus sichtbar ist, ob die Reihenfolge Sinn ergibt und ob eine Fehlermeldung verständlich ist, sieht nur ein Mensch. Deshalb prüfen wir beides.
Ja, wenn das BFSG für dich gilt. Sie beschreibt den Stand der Barrierefreiheit, bekannte Einschränkungen und einen Weg, Probleme zu melden. Einen Entwurf bekommst du mit der Prüfung.
Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Sie können Maßnahmen anordnen und Bußgelder bis 100.000 Euro verhängen. Häufiger sind die Beschwerde eines Nutzers oder eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.
In Österreich setzt das Barrierefreiheitsgesetz dieselbe EU-Richtlinie um, die Anforderungen an Onlineshops sind vergleichbar. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, wer aber an Verbraucher in der EU verkauft, fällt dort unter die jeweiligen Umsetzungsgesetze. Gemessen wird in allen drei Fällen gegen WCAG 2.1 AA.
Schick uns die Adresse. Du bekommst innerhalb von 24 Stunden eine erste Einschätzung und einen festen Preis für die Prüfung.