Deine Seite nutzt KI-Bilder
Teamfotos, Produktbilder oder Stimmungsbilder aus einem Bildgenerator, und inzwischen weiß niemand mehr genau, welche es sind.
Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung. Wir gehen deine Seite durch, Bild für Bild, und sagen dir, wo ein Hinweis hingehört, wie er aussieht und wo du dir den Hinweis sparen kannst.
Antwort innerhalb von 24 Stunden, mit einer ersten Einschätzung zum Umfang.
Teamfotos, Produktbilder oder Stimmungsbilder aus einem Bildgenerator, und inzwischen weiß niemand mehr genau, welche es sind.
Eine Agentur oder ein Freelancer hat Bilder geliefert, und du weißt nicht, ob und womit sie erzeugt wurden.
Besucher schreiben mit einem Chat-Assistenten und sollen von Anfang an wissen, dass eine KI antwortet.
Artikel 50 Absatz 4 der KI-Verordnung verlangt einen Hinweis bei Deepfakes. Artikel 3 Nummer 60 definiert sie als KI-Bilder, -Töne oder -Videos, die bestehenden Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlicherweise für echt gehalten würden. Beide Bedingungen müssen zutreffen.
Für jedes Bild auf deiner Seite halten wir deshalb zwei Dinge fest: Stammt es aus einer KI, und würde jemand es für eine Aufnahme halten? Daraus ergibt sich eine von drei Einstufungen:
Wo kein Hinweis nötig ist, raten wir auch von einem ab. Wer überall kennzeichnet, entwertet die Hinweise an den Stellen, an denen sie zählen.
Ein echtes Foto wird zum Fall für die Kennzeichnung, sobald eine KI seinen Inhalt verändert: eine Person wegretuschiert, ein Hintergrund ersetzt, ein Produkt hineingesetzt. Aufhellen, Zuschneiden, Entrauschen und Hochskalieren ändern die Aussage des Bildes nicht und bleiben frei. Wir fragen bei solchen Bildern nach, wie sie bearbeitet wurden, und stufen sie danach ein.
Artikel 50 Absatz 1 betrifft KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren. Wer mit einem solchen System schreibt, muss darüber informiert werden, außer es ist für einen aufmerksamen Menschen offensichtlich. Wir prüfen, ob dein Chat-Widget den Hinweis zu Beginn des Gesprächs zeigt, und geben dir einen Satz, der das erledigt.
Für Texte gilt die Pflicht nur eng: bei Veröffentlichungen, die über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen. Sie entfällt, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Leistungsseiten und Produkttexte fallen in der Regel nicht darunter. Wir markieren die Texte, bei denen sich die Frage stellt, und sagen dir, was die Pflicht aufhebt.
Artikel 50 Absatz 5 verlangt drei Dinge: klar und unterscheidbar, spätestens bei der ersten Betrachtung, barrierefrei. Praktisch heißt das: ein Hinweis als echter Text direkt beim Bild, etwa in der Bildunterschrift. Ein Satz im Impressum erfüllt das nicht, und Metadaten im Bild auch nicht; die sind die Pflicht des Anbieters aus Absatz 2. Welche Wege es gibt, den Hinweis unauffällig und trotzdem richtig zu setzen, steht ausführlich in unserem Beitrag KI-Bilder kennzeichnen.
Weil der Hinweis barrierefrei sein muss, gehört der Check eng zur Prüfung der Barrierefreiheit. Beides lässt sich in einem Durchgang erledigen. Einen Überblick über alle Pflichten, die 2026 und 2027 auf Websites zukommen, gibt unsere Seite Website-Pflichten.
Du schickst uns die Adresse deiner Website. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit Umfang und Preis.
Wir gehen die vereinbarten Seiten durch und halten jedes Bild, jedes Video und jeden Chat fest.
Du bekommst die Liste mit Einstufung, Begründung und fertigen Hinweisen zum Einsetzen.
Du setzt die Hinweise selbst ein, oder wir machen das für dich.
Nein. Artikel 50 Absatz 4 knüpft die Pflicht an den Begriff Deepfake: Das Bild ähnelt bestehenden Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen und würde für echt gehalten. Fotorealistische Bilder fallen meist darunter, klar erkennbare Zeichnungen, Diagramme und Icons in der Regel nicht. Genau diese Trennung machen wir im Check für jedes Bild.
Die Pflicht trifft den Betreiber der Website, also dich, sobald du die Bilder veröffentlichst. Wenn unklar ist, womit ein Bild entstanden ist, fragen wir beim Lieferanten nach oder stufen es nach seinem Aussehen ein und markieren es als offen.
Ja, wenn nicht offensichtlich ist, dass eine KI antwortet. Artikel 50 Absatz 1 verlangt, dass Menschen informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren. Die Pflicht liegt beim Anbieter des Systems. Wer den Chat unter eigenem Namen einsetzt, sollte trotzdem sicherstellen, dass der Hinweis zu Beginn des Gesprächs erscheint.
Nein. Wir prüfen fachlich aus Sicht der Website: was auf der Seite steht, wie es entstanden ist und ob der Hinweis die Vorgaben aus Artikel 50 Absatz 5 erfüllt. Bei rechtlichen Einzelfragen lohnt der Weg zu einer Anwältin oder einem Anwalt.
Die KI-Verordnung sieht für Verstöße gegen die Transparenzpflichten Geldbußen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist. In Deutschland überwacht die Bundesnetzagentur die Einhaltung.
Schick uns die Adresse. Du bekommst innerhalb von 24 Stunden eine erste Einschätzung und einen festen Preis für den Check.