Was deine Website 2026 und 2027 erfüllen muss.

Barrierefreiheit seit Juni 2025, KI-Kennzeichnung seit August 2026, E-Rechnungen ab 2027. Hier steht jede Pflicht mit Datum, Grundlage und der Frage, ob sie dich betrifft, dazu der Beitrag, in dem wir sie ausführlich erklären.

Stand 23. September 2026. Wir ergänzen die Übersicht, sobald sich etwas ändert.

Pflichten
7 im Überblick
Zeitraum
2025 bis 2028
Gebiet
Deutschland
Stand
23. September 2026
Seit oder ab Pflicht Wen es betrifft Grundlage Mehr dazu
laufend Anbieterkennzeichnung (Impressum) Jede geschäftsmäßige Website § 5 DDG
laufend Einwilligung für Cookies und Speicherzugriffe, die nicht unbedingt nötig sind Jede Website, die so etwas einsetzt § 25 TDDDG
1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können Alle inländischen Unternehmen § 14 UStG E-Rechnung 2027
28. Juni 2025 Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA Onlineshops, Buchungen und Verträge mit Verbrauchern, Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen ausgenommen BFSG Barrierefreie Website
2. August 2026 Hinweis bei KI-Bildern, die für echt gehalten würden, und bei KI-Chats Alle, die solche Inhalte veröffentlichen oder einen KI-Chat einsetzen Art. 50 KI-Verordnung KI-Bilder kennzeichnen
1. Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen an Unternehmen Vorjahresumsatz über 800.000 Euro § 14 UStG E-Rechnung 2027
1. Januar 2028 E-Rechnungen ausstellen an Unternehmen Alle übrigen Unternehmen § 14 UStG E-Rechnung 2027

Barrierefreiheit nach dem BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 und für Websites ohne Übergangsfrist. Es betrifft den elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern, also Onlineshops, Buchungen und Vertragsschlüsse. Maßstab ist WCAG 2.1 in der Stufe AA. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Wer betroffen ist, braucht dazu eine Erklärung zur Barrierefreiheit. Wie wir das prüfen, steht beim Barrierefreiheit-Check.

KI-Kennzeichnung nach Artikel 50

Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung. Fotorealistische KI-Bilder, die bestehenden Personen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen ähneln und für echt gehalten würden, brauchen einen sichtbaren Hinweis beim Bild. Wer einen KI-Chat einsetzt, muss dafür sorgen, dass Nutzer wissen, dass eine KI antwortet. Klar erkennbare Zeichnungen, Diagramme und Icons brauchen keinen Hinweis. Den Weg durch die eigene Seite beschreibt der KI-Kennzeichnung-Check.

E-Rechnung

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz Rechnungen an andere Unternehmen als E-Rechnung ausstellen, ab dem 1. Januar 2028 alle übrigen. Ein PDF ist keine E-Rechnung; zulässig sind strukturierte Formate wie XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1, außer den Profilen MINIMUM und BASIC-WL. Für Shops heißt das: Die Rechnungserstellung muss das Format können, die Website selbst bleibt davon meist unberührt.

Cookies und Speicherzugriffe

§ 25 TDDDG verlangt eine Einwilligung, bevor eine Website Informationen auf dem Gerät speichert oder ausliest, sofern das für den gewünschten Dienst nicht unbedingt nötig ist. Statistik, eingebettete Videos, Karten und Werbenetzwerke lösen die Pflicht in der Regel aus. Eine Seite ohne solche Bausteine braucht keinen Banner.

Impressum und Datenschutz

Die Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG gilt für jede geschäftsmäßige Website, die Datenschutzerklärung nach der DSGVO für jede Seite, die personenbezogene Daten verarbeitet, und das tut schon ein Kontaktformular. Beides gehört zur Grundausstattung und ändert sich selten.

Rechtlicher Hinweis

Diese Übersicht gibt den Stand vom 23. September 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob eine Pflicht dein Angebot betrifft, hängt am Einzelfall.

Quellen

Häufige Fragen zu den Website-Pflichten

Welche Pflichten gelten für eine kleine Firmenwebsite ohne Shop?

Impressum und Datenschutzerklärung gelten immer, eine Einwilligung für Cookies und Speicherzugriffe, sobald die Seite etwas speichert, das nicht unbedingt nötig ist. Die KI-Kennzeichnung greift, sobald fotorealistische KI-Bilder auf der Seite stehen. Das BFSG betrifft eine reine Darstellungsseite ohne Verkauf, Buchung oder Vertragsschluss in der Regel nicht.

Was gilt ab 2027 für Onlineshops?

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz Rechnungen an andere Unternehmen als E-Rechnung ausstellen, ab dem 1. Januar 2028 alle übrigen. Rechnungen an Verbraucher sind davon ausgenommen. Empfangen können müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen schon seit dem 1. Januar 2025.

Gilt das auch in Österreich und der Schweiz?

Barrierefreiheit und KI-Kennzeichnung beruhen auf EU-Recht und gelten in Österreich genauso. Die E-Rechnungspflicht und das TDDDG sind deutsche Regeln. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, wer aber an Menschen in der EU verkauft, fällt unter die jeweiligen Regeln dort. Einzelheiten stehen auf unserer Seite für Deutschland, Österreich und die Schweiz.

Willst du wissen, welche davon dich betreffen?

Schick uns die Adresse deiner Website. Du bekommst innerhalb von 24 Stunden eine Einschätzung, welche Pflichten greifen und was fehlt.

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